Förderprogramm unternehmerischen Know-hows
Das Programm “Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist ein Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Es will kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, externe Beratung in Anspruch zu nehmen, um die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und die Anpassungsfähigkeit von KMU zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern. Als akkreditierter BAFA-Berater unterstützen wir Sie gerne.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine Förderung von Unternehmensberatungen in Anspruch nehmen, wenn sie
a. rechtlich selbständig und im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe am Markt tätig sind,
b. ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland haben,
c. weniger als 250 Personen beschäftigen und
d. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.
Neu gegründete Unternehmen, die noch keinen Jahresabschluss erstellt haben, können die Angaben nach Treu und Glauben schätzen.
Das KMU darf die Voraussetzung für Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz oder Bilanzsumme zusammen mit einem Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen nicht überscheiten.
Was wird gefördert?
Im Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können am Markt bestehende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einen Zuschuss zu den Kosten einer Unternehmensberatung erhalten, der es ihnen erleichtern soll, externen Rat in Anspruch zu nehmen, um ihr Unternehmerpotential und ihre Handlungskompetenzen zu vertiefen.
Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der förderfähigen Beratungskosten (Nettohonorar u. evtl. anfallende Reisekosten) liegen bei 3.500 €.
Der Fördersatz beträgt:
- 80% neue Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), Region Lüneburg und Trier
- 50% alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg und Trier) mit Berlin und Region Leipzig
Beispiel:
Nettoberatungskosten 3.000 € – Fördersatz 50% – Zuschuss 1.500€
Nettoberatungskosten 4.000 € – Fördersatz 50% – Zuschuß 1.750 €